Rainfo Gemeindeinformation

Das Rainfo enthält eine Fülle von Informationen und berichtet über alles Wissenswerte in der Gemeinde Rain, sei dies aus Behörde und Verwaltung, Schule, Kirchgemeinde, Politik, Vereinsleben, Kulturelles, usw. Das Rainfo erscheint jeweils am 15. Tag des Monats und wird allen Haushaltungen in Rain zugestsellt. Das Rainfo kann auch abonniert werden.

Redaktionsteam
Gemeindepräsident (Vorsitz)
Gemeindeschreiber (Kontaktperson und Administration)
Verwaltungsmitarbeitende (Kontaktperson und Administration)

Ausgaben
Wie kommen Sie in den Besitz der monatlichen Ausgaben?
Sie können die monatlichen Ausgaben des Rainfo bei der Gemeindekanzlei Rain bestellen (Jahresabo Fr. 40.--) oder über unsere Homepage unter der Rubrik "Verwaltung - Publikationen" herunterladen.

Inserate
Gemeindeverwaltung Rain

Inseratkosten:

  • ganze Seite Fr. 150.--
  • 1/2 Seite Fr. 80.--
  • 1/4 Seite Fr. 50.--

Druck
Wallimann Druck und Verlag, Beromünster

Eingabestelle
Wenn Sie uns einen Bericht über Ihre Veranstaltung senden, platzieren wir diesen nach Möglichkeit gerne. Eingabestelle:
Gemeindeverwaltung Rain
Dorfstrasse 22
6026 Rain
E-Mail: gemeinde@rain.ch

 

Terminkalender 2024
Ausgabe Redaktionsschluss Erscheinungsdatum
Januar 30.12.2024 15.01.2025
Februar 31.01.2025 14.02.2025
März 28.02.2025 14.03.2025
April 31.03.2025 15.04.2025
Mai 30.04.2025 15.05.2025
Juni 31.05.2025 16.06.2025
Juli 30.06.2025 15.07.2025
August 30.07.2025 14.08.2025
September 31.08.2025 15.09.2025
Oktober 30.09.2025 15.10.2025
November 31.10.2025 14.11.2025
Dezember 30.11.2025 15.12.2025

 

Richtlinien für Beiträge im Rainfo

  • Redaktionsschluss beachten!
  • Bei Bericht/Inserate-Aufgabe die Telefonnummer der Kontaktperson angeben
  • Präsentationsform: Format A5 als Word-Dokument oder im PDF per E-Mail
  • Die Redaktion Rainfo nimmt keine Rechtschreibekontrolle vor
  • Bildmaterial: Fotos im .jpg-Format, Fotos mit Legende
  • Pro Beitrag ein Foto (ausgenommen Portraiteinzelaufnahmen)
  • Ein Foto darf maximal 1/3 Seite umfassen
  • Platzierungswünsche können nicht berücksichtigt werden
  • Bei Platzmangel ist das Redaktionsteam berechtigt, Kürzungen vorzunehmen, welche den Inhalt und Sinn nicht verändern. Sie kann über den Zeitpunkt der Veröffentlichung entscheiden, unter vorgängiger Absprache mit dem Verfasser.
  • Wettkampfergebnisse und Ranglisten können je nach Platzverhältnissen nicht vollständig abgedruckt werden.
  • Die Beiträge sind sachlich zu halten. Aggressiv oder polemisch formulierte Beiträge werden nicht veröffentlicht. Desgleichen verhält es sich, wenn im Beitrag ein persönlicher Angriff auf eine Person oder Institution erfolgt.
  • Parteipolitische Beiträge (inkl. Wahlinserate) sind zulässig, soweit sie nicht in unsachlicher oder diffamierender Art und Weise gegen andere Parteien oder Interessengruppen gerichtet sind.
  • Gestaltungswünsche werden als Anregung gerne entgegengenommen, können jedoch nur im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden (Aufwand für den Layouter).
  • Beiträge, die im Rainfo erscheinen, dürfen ohne Rücksprache mit dem/der Verfasser/in in anderen Publikationen erscheinen. Kürzungen oder Veränderungen sind nur zulässig, sofern der Sinn weiterhin erhalten bleibt.
  • Mitteilungen, die als Flugblatt in alle Haushaltungen versandt werden, werden lediglich als knapper Hinweis publiziert.
  • Es werden keine Beilagen mitversandt.
  • Sofern der Redaktion keine gegenteilige Mitteilung vorliegt, werden Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr veröffentlicht. Desgleichen verhält es sich mit der Publikation von Geburten und Todesfälle, sowie Personen, die neu in unsere Gemeinde zugezogen sind.
  • Wenn gemeldet, werden Prüfungserfolge, Jubiläen, Auszeichnungen oder aussergewöhnliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde erwähnt.
  • Es werden keine Leserbriefe veröffentlicht.
  • Beiträge oder Artikel, welche den Persönlichkeitsschutz oder die Regeln des Anstandes verletzen, werden nicht publiziert. Dies gilt auch für anonyme Zuschriften.
  • Die finanzielle und personelle Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat. Die inhaltlichen Kompetenzen liegen bei der Redaktion und letztinstanzlich beim zuständigen Ressortleiter des Gemeinderates.

 

 

Preis

Inserate Fr. 50.-- bis Fr. 150.--
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