Anmeldung / Zuzug ausländische Staatsangehörige
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter unserer Einwohnerkontrolle anmelden.
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Kopie Reisepass/Personalausweis
- Kopie Arbeitsvertrag
- EU/EFTA-Bürger: Original Ausländerausweis (falls vorhanden)
- nicht EU/EFTA-Bürger: Kopie Ausländerausweis
- Familienausweis/Eheschein (falls vorhanden)
- Geburtsschein/e Kind/er
- Kopie Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Kopie der Krankenkassenpolice (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Kosten: 35.- pro Person/Familie
Sobald wir im Besitz der nötigen Unterlagen sind, werden wir die Adressänderung dem Amt für Migration des Kantons Luzern mitteilen.
Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den Versicherungsausweis der Krankenkasse vorzulegen.
Neuzuzüger Informationen
Die Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Informationen Neuzuzüger.
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 459 80 00 | gemeinde@rain.ch |