Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab. Ausserdem koordinieren wir die verschiedenen baupolizeilichen Kontrollen. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Dienst beziehen. Haben Sie Fragen zur Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben, wir erteilen Ihnen gerne Auskunft.

Wann muss eine Baubewilligung eingeholt werden?
Wer Bauten und Anlagen (seien es ober- oder unterirdische) errichten will, hat bei der Baukommission eine Baubewilligung einzuholen. Desgleichen verhält es sich bei Umbauten, Nutzungsänderungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützmauern und Einfriedungen, Farbänderungen usw. Das Baugesuch ist elektronisch und in 2-facher Ausfertigung auf amtlichem Formular beim Bauamt einzureichen. Folgende Unterlagen sind dem Baugesuch beizulegen:
  • Situationsplan 1:500
  • Grundrisse aller Geschosse mit Keller- und Dachgeschoss
  • Fassaden- und Schnittpläne, Umgebungsgestaltung
  • Unterlagen für die Berechnung der Wärmeisolation/Ausnützungsziffer
  • Pläne für die Abwasseranlagen
  • Deklarationsformular für Abwassergebühren
  • Zivilschutzpläne und Formular Schutzraumberechnung

Je nach Situation können vom Gemeinderat weitere Unterlagen eingefordert werden.

Bei Umbauten ist auf den Plänen farblich zu kennzeichnen:
  • welche Teile abgerissen/entfernt werden
  • welche Teile neu geplant werden

Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen
  • Der Gebäudehülle und Umgebung angepasste Parabolspiegel bis 60 cm Durchmesser
  • Direkt auf dem Boden aufgestellte Parabolspiegel und Solaranlagen bis 10 m2 Fläche
  • Bis zu zwei höchstens 0.80 m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche
  • Nicht gewerblichen Zwecken dienende bauliche Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung wie Gartenwege, Treppen, Spielplatzbefestigungen, Sandkästen und Planschbecken für Kinder, Feuerstellen und Gartencheminées, Brunnen, Teiche, künstlerische Plastiken, Fahnenmasten, Ställe oder Gehege für einzelne Kleintiere
  • Terrainveränderungen innerhalb von Bauzonen bis 1.50 m Höhe, sofern diese nicht mehr als 100 m2 des gewachsenen Terrains beanspruchen
  • Einfriedungen, Stütz- und Futtermauern sowie Schrägrampen bis 1.50 m Höhe ab gewachsenem Terrain oder tiefergelegtem Terrain
  • Kleinstbauvorhaben, wie Treib- und Gartenhäuschen mit maximal 4 m2 Grundfläche, Werkzeugtruhen
  • Fahrnisbauten wie Festhütten, Zirkuszelte, Tribünen sowie Materiallager bis zu einer Dauer von höchstens einem Monat
  • Das Abstellen einzelner Mobilheime, Wohnwagen und Boote während der Nichtbetriebszeit auf bestehenden privaten Abstellflächen, sofern und solange ausreichende Abstellflächen für Motorfahrzeuge übrig bleiben und weder Umgebung noch Aussenbereiche erheblich beeinträchtigt werden

Auf der Webseite des kant. Raumplanungsamtes (http://www.rawi.lu.ch/bauen_bewilligungen.htm) und des kant. Amtes für Umweltschutz (http://www.uwe.lu.ch) finden Sie weitere Informationen, Formulare und Merkblätter.
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Baugesuch_Cablex_AG.pdf (PDF, 442.99 kB) Download 0 Baugesuch_Cablex_AG.pdf
Baugesuch_Baumli.pdf (PDF, 441.01 kB) Download 1 Baugesuch_Baumli.pdf
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