Steuern (Staat- und Gemeindesteuern)

Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über sämtliche Belange der Staats- und Gemeindesteuern.
Für Ihre Steuerzahlungen danken wir bestens.

Mit der fristgerechten Einreichung der Steuererklärung erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind grundsätzlich bis zum 30. September (längstens aber bis zum 30. November) des Steuerjahres möglich.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen.


Schlussrechnung - Information

Die Steuern für das aktuelle Jahr sind jeweils am 31. Dezember des laufenden Jahres geschuldet, unabhängig davon auf welches Datum die Schlussrechnung ausgestellt wurde. Steuerrechnungen die nach dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgestellt wurden, sind innert 30 Tagen fällig.

Wie können Sie das Risiko des Ausgleichszinses vermeiden? Reichen Sie die Steuererklärung rechtzeitig ein. Weiter empfehlen wir Ihnen, jeweils im betreffenden Steuerjahr – soweit es Ihnen möglich ist – genügend hohe Vorauszahlungen zu leisten oder sogar etwas mehr Geld einzuzahlen als der mutmassliche Steuerbetrag ausmacht. Weitere Informationen zu den Zinssätzen erhalten Sie hier: Luzerner Steuerbuch
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