Beglaubigungen

Für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszügen kann Gemeindeschreiber und Notar Walter Sidler beigezogen werden.

Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass, Identitätskarte oder Führerausweis) auszuweisen. Die zu beglaubigende Unterschrift kann im Voraus oder in Anwesenheit des Notars auf das Schriftstück gesetzt werden.

Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.

Preis

nach Beurkundungsgebührenverordnung
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