Wenn Sie sich unter der Woche (z.B. infolge Studium, Lehre usw.) nicht in Rain, sondern in einer anderen Gemeinde aufhalten, muss der Aufenthalt bei der Einwohnerkontrolle des Aufenthaltortes nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden. Eine Wochaufenthaltsregelung bedingt allerdings, dass Sie in der Freizeit regelmässig nach Rain zurückkehren und dass sich Ihr Lebensmittelpunkt in Rain befindet. Um den Aufenthalt zu regeln, benötigen Sie einen Interimsausweis (wird auch Heimat- oder Wochenaufenthaltsausweis genannt).
Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht usw. verbleibt in Rain.