Beglaubigungen
Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass, Identitätskarte oder Führerausweis) auszuweisen. Die zu beglaubigende Unterschrift kann im Voraus oder in Anwesenheit des Notars auf das Schriftstück gesetzt werden.
Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Notariat | 041 459 80 04 | walter.sidler@rain.ch |
Name | Download |
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