Sie können Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge bei der Gemeindeverwaltung zur Aufbewahrung ins Depot einlegen. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich gegen Entrichtung einer einmaligen Gebühr hinterlegt werden. Die Gemeindeverwaltung wird Ihnen eine entsprechende Empfangsbescheinigung aushändigen.
Bei einem Wohnsitzwechsel oder bei einer beabsichtigten Aenderung der hinterlegten Dokumente, können diese jederzeit wieder herausgelöst und wieder hinterlegt werden. Die von der Gemeindeverwaltung ursprünglich ausgehändigte Empfangsbescheinigung ist dabei vorzulegen.
Mit der Hinterlegung von Dokumenten kann sichergestellt werden, dass diese nicht verloren gehen, nicht unbeabsichtigt oder mutwillig vernichtet werden oder bei einem Todesfall auf jeden Fall zum Vorschein gelangen.