Adressänderung innerhalb der Gemeinde
- neue Adresse
- Datum der Adressänderung
- Grösse der Wohnung (Anzahl Zimmer)
- Stockwerk
- Vermieter
- Vormieter
Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Mietvertrages/Wohnungsausweises.
Die Adressänderung ist innerhalb von vierzehn Tagen zu melden.
Bitte beachten Sie, dass auch Wohnungswechsel innerhalb eines Gebäudes der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen.
Falls Sie Hundebesitzer sind, finden Sie hier die entsprechende Vorgehensweise.